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Mark der DDR 1945: Umrechnungswert nach SGB VI

1945
Mark der DDR 1945 · UmrechnungswertAmtlicher Datenwert

Umrechnungswert 1SGB VI Anlage 10 - hebt Verdienste in Mark der DDR 1945 auf Westniveau an (rentenrelevant)

SGB VI Anlage 10, gesetze-im-internet.deMethodik

Häufige Fragen

Was bedeutet der Umrechnungswert für Mark der DDR 1945?

Verdienste in Mark der DDR 1945 werden für die Rente mit dem Faktor 1 auf das westdeutsche Verdienstniveau angehoben (SGB VI Anlage 10).

Wie rechnet man einen Verdienst von 1945 um?

Verdienst in Mark der DDR × 1 = angehobener Verdienst; für Mark der DDR 1945 ist das der amtliche Weg nach SGB VI Anlage 10.

Warum gibt es keinen Kaufkraftfaktor für die Mark der DDR?

Für die Mark der DDR existiert kein amtlicher Preisindex; für Mark der DDR 1945 gibt es deshalb nur den Verdienst-Umrechnungswert und die Umstellung von 1990.

Wofür wird der Umrechnungswert 1 verwendet?

Vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ost-Verdienste des Jahres 1945 werden damit rentenwirksam auf Westniveau umgerechnet.

Was wurde aus der Mark der DDR?

Zum 1. Juli 1990 wurde sie amtlich umgestellt (Sparguthaben 2:1, Freibeträge 1:1); die Werte für Mark der DDR 1945 stammen aus SGB VI Anlage 10.

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