Mark der DDR 1949: Umrechnungswert nach SGB VI
1949Umrechnungswert 1SGB VI Anlage 10 - hebt Verdienste in Mark der DDR 1949 auf Westniveau an (rentenrelevant)
Häufige Fragen
Was bedeutet der Umrechnungswert für Mark der DDR 1949?
Verdienste in Mark der DDR 1949 werden für die Rente mit dem Faktor 1 auf das westdeutsche Verdienstniveau angehoben (SGB VI Anlage 10).
Wie rechnet man einen Verdienst von 1949 um?
Verdienst in Mark der DDR × 1 = angehobener Verdienst; für Mark der DDR 1949 ist das der amtliche Weg nach SGB VI Anlage 10.
Warum gibt es keinen Kaufkraftfaktor für die Mark der DDR?
Für die Mark der DDR existiert kein amtlicher Preisindex; für Mark der DDR 1949 gibt es deshalb nur den Verdienst-Umrechnungswert und die Umstellung von 1990.
Wofür wird der Umrechnungswert 1 verwendet?
Vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ost-Verdienste des Jahres 1949 werden damit rentenwirksam auf Westniveau umgerechnet.
Was wurde aus der Mark der DDR?
Zum 1. Juli 1990 wurde sie amtlich umgestellt (Sparguthaben 2:1, Freibeträge 1:1); die Werte für Mark der DDR 1949 stammen aus SGB VI Anlage 10.