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Mark der DDR 1961: Umrechnungswert nach SGB VI

1961
Mark der DDR 1961 · UmrechnungswertAmtlicher Datenwert

Umrechnungswert 1,2374SGB VI Anlage 10 - hebt Verdienste in Mark der DDR 1961 auf Westniveau an (rentenrelevant)

SGB VI Anlage 10, gesetze-im-internet.deMethodik

Häufige Fragen

Was bedeutet der Umrechnungswert für Mark der DDR 1961?

Verdienste in Mark der DDR 1961 werden für die Rente mit dem Faktor 1,2374 auf das westdeutsche Verdienstniveau angehoben (SGB VI Anlage 10).

Wie rechnet man einen Verdienst von 1961 um?

Verdienst in Mark der DDR × 1,2374 = angehobener Verdienst; für Mark der DDR 1961 ist das der amtliche Weg nach SGB VI Anlage 10.

Warum gibt es keinen Kaufkraftfaktor für die Mark der DDR?

Für die Mark der DDR existiert kein amtlicher Preisindex; für Mark der DDR 1961 gibt es deshalb nur den Verdienst-Umrechnungswert und die Umstellung von 1990.

Wofür wird der Umrechnungswert 1,2374 verwendet?

Vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ost-Verdienste des Jahres 1961 werden damit rentenwirksam auf Westniveau umgerechnet.

Was wurde aus der Mark der DDR?

Zum 1. Juli 1990 wurde sie amtlich umgestellt (Sparguthaben 2:1, Freibeträge 1:1); die Werte für Mark der DDR 1961 stammen aus SGB VI Anlage 10.

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