Mark der DDR 1989: Umrechnungswert nach SGB VI
1989Umrechnungswert 3,233SGB VI Anlage 10 - hebt Verdienste in Mark der DDR 1989 auf Westniveau an (rentenrelevant)
Häufige Fragen
Was bedeutet der Umrechnungswert für Mark der DDR 1989?
Verdienste in Mark der DDR 1989 werden für die Rente mit dem Faktor 3,233 auf das westdeutsche Verdienstniveau angehoben (SGB VI Anlage 10).
Wie rechnet man einen Verdienst von 1989 um?
Verdienst in Mark der DDR × 3,233 = angehobener Verdienst; für Mark der DDR 1989 ist das der amtliche Weg nach SGB VI Anlage 10.
Warum gibt es keinen Kaufkraftfaktor für die Mark der DDR?
Für die Mark der DDR existiert kein amtlicher Preisindex; für Mark der DDR 1989 gibt es deshalb nur den Verdienst-Umrechnungswert und die Umstellung von 1990.
Wofür wird der Umrechnungswert 3,233 verwendet?
Vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ost-Verdienste des Jahres 1989 werden damit rentenwirksam auf Westniveau umgerechnet.
Was wurde aus der Mark der DDR?
Zum 1. Juli 1990 wurde sie amtlich umgestellt (Sparguthaben 2:1, Freibeträge 1:1); die Werte für Mark der DDR 1989 stammen aus SGB VI Anlage 10.